Bitte drehen
Tonherd ist am Handy fürs Hochformat gebaut. Bitte dreh dein Gerät.
für Dienstleistungen der Firma Tonherd OG (Dienstleistungsvertrag)
Dienstleister:
Tonherd OG
Liechtensteinstraße 22/3/13
A-1090 Wien, Österreich
Tonherd OG arbeitet im Bereich der Tonkunst und Tonträgerherstellung und bietet damit direkt und indirekt verbundene Dienstleistungen an. Dienstleistungen der Firma Tonherd OG beinhalten beispielsweise Tonträgerherstellung (CD, Vinyl), Musikproduktion für Künstlerinnen und Künstler sowie Musikgruppen, Aufnahmen mit Sprecherinnen und Sprechern im Bereich TV und Rundfunk, sowie Instrumentaldienstleistungen für Produktionen und Aufnahmen Dritter.
Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen die von Tonherd OG in Anspruch genommen werden.
Indem der Kunde in Text- oder Sprachform den Auftrag für eine Dienstleistung von Tonherd OG erteilt, kommt zwischen dem Kunden und der Tonherd OG ein Vertrag zustande.
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Tonherd OG mit ihren Vertragspartnern im In- und Ausland.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sind dem Dienstleister vorbehalten. Die jeweils gültigen AGB sind der Website des Dienstleisters zu entnehmen und Stand Datum des Vertragsschlusses gültig.
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3.1 Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zustande.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung kann hier variieren.
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von zwei Kalenderwochen bis zum vereinbarten Ende des Vertrags festgelegt.
4.3 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird.
4.4 Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes.
4.5 Sämtliche Zahlungen sind 30 Kalendertage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.6 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.7 Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 20 Prozent.
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen.
5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen.
5.5 Die Rechteaufteilung an den im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung erstellten Werke, gleich welcher Art und Form, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung welche von Dienstleister und Auftraggeber in mündlicher oder schriftlicher Form getroffen werden muss. Bis zur Zahlung ist der Auftraggeber zur Gänze von allen Rechten, insbesondere übertragbaren Nutzungs- und Urheberrechten ausgeschlossen.
Soweit eine der Vertragsparteien im Rahmen der gemeinsamen Geschäftsbeziehungen Kenntnis von vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei erlangt, ist diese zur Geheimhaltung verpflichtet. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Vertragserfüllung weiter.
7.1 Schadensersatzansprüche gegen den Dienstleister sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Begehung der schadenauslösenden Handlung.
7.2 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.
7.3 Der Höhe nach ist die Haftung beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften typischen, vorhersehbaren Schäden.
7.4 Die Haftung für Mangelfolgeschäden aus positiver Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, soweit sich die Haftung nicht aus einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ergibt.
8.1 Der Dienstleister kann sich vom Anspruch auf Preisminderung und Aufhebung des Vertrages befreien, indem er innerhalb angemessener Frist das mangelhafte Werk gegen ein mangelfreies austauscht oder eine Verbesserung durchführt. Einen Mangel hat der Auftraggeber innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe geltend zu machen.
8.2 Im Falle der Wandlung hat der Auftraggeber dem Dienstleister eine angemessene Abgeltung für die Benützung zu leisten.
8.3 Garantie- und/oder Gewährleistungsansprüche an erworbenen Sachgütern erstrecken sich nicht auf die damit erbrachten Dienstleistungen.
9.1 Sollte die Leistung aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein, ist der Dienstleister berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
9.2 Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag aus einem wichtigen Grund jederzeit ohne Einhaltung einer besonderen Frist zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung erfolgt mittels eingeschriebenem Brief.
9.3 Beruht die Vertragsbeendigung auf Gründen, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat, gebührt ihm das volle Entgelt. In allen anderen Fällen hat der Auftraggeber ein aliquotes Entgelt zu leisten.
10.1 Für die Geschäftsverbindung gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
10.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlands- und Auslandskunden gleichermaßen.
10.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz des Dienstleisters.
11.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
11.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 9 bedarf ebenfalls der Schriftform.
11.3 Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Tonherd OG, 2026